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Unterstützung für die DKP im juristischen Kampf gegen die Verbote der Sowjetfahne

Die DKP geht juristisch gegen die Verbote der Sowjetfahne und andere Verbote am 8. und 9. Mai 2022 der Berliner Polizei vor.

Wir unterstützen diesen politisch wichtigen Kampf und rufen dazu auf, für den Fonds für Prozesskosten der DKP zu spenden.

Die Verbote sind nicht nur Ausdruck eines Angriffs auf den Antifaschismus, sondern auch Zeichen verschärfter Repression im Zusammenhang mit der NATO-Aufrüstung, Waffenlieferungen und dem 100-Milliarden-Kriegspaket.

Hier die Erklärung der DKP:

Per Allgemeinverfügung hatte die Berliner Polizei unter anderem das Zeigen der Fahne der Sowjetunion und der Roten Armee an Gedenkstätten der Befreiung von Krieg und Faschismus verboten. Damit wurden der 8. Mai (Tag der Befreiung) und der 9. Mai (Tag des Sieges über Krieg und Faschismus) geschändet. Die DKP hatte gegen diesen Skandal per Eilantrag geklagt, scheiterte aber vor dem Berliner Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht. Die Begründung der jeweiligen Urteile sind haarsträubend. So wird die richtige Aussage der DKP, dass es mit einer existierenden Sowjetunion und einer existierenden Sowjetarmee den Krieg in der Ukraine nicht gäbe, als Unterstützung aggressiver, großrussischer Hoffnungen und letztlich als »Billigung eines Angriffskrieges« diffamiert.

Die DKP nimmt weder die Schändung der Gedenktage noch diese Gerichtsurteile hin. Auch juristisch wird sie weiterkämpfen. Die Sowjetunion und die Rote Armee haben den größten Anteil an der Befreiung von Krieg und Faschismus, wir sagen heute und morgen: Dank euch, ihr Sowjetsoldaten. Die unsäglichen Verbote der Allgemeinverfügung der Berliner Polizei müssen fallen. Die DKP hat einen Fonds für die anfallenden Prozesskosten eingerichtet und bittet um Solidarität.

Spenden bitte auf das Konto DKP Parteivorstand

DE90 4306 0967 4002 4875 00 Stichwort „Prozesskosten“.

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