Am 8. Mai wurde dem Roten Antiquariat auf dem Bebelplatz in Berlin, dem Ort der Bücherverbrennung, der Verkauf von antifaschistischer Literatur polizeilich verboten. Der VVN-BdA, der die Kundgebung organisierte, stellte sich nicht gegen das polizeiliche Vorgehen, sondern duldete dieses sogar noch. Der VVN-BdA, der für sich beansprucht, im Sinne der Verfolgten des Naziregimes antifaschistisch aktiv zu sein, sollte sich öffentlich zu diesem Verhalten erklären.
80 Jahre nach der Befreiung Deutschlands vom Faschismus wird der Verkauf von antifaschistischer Literatur und das Zeigen von sowjetischen Fahnen verboten. Es ist klar: Die Geschichte wird von oben umgeschrieben – ganz im Sinne der neuen deutschen Kriegsvorbereitung – und Organisationen wie die VVN-BdA stützen den Kurs mit Aktionen wie diesen.
Das können wir nicht hinnehmen. Wir solidarisieren uns mit dem Roten Antiquariat sowie allen anderen Antifaschisten und Kriegsgegnern, die rund um den 8. Mai Repressionen ausgesetzt waren.
Im Folgenden spiegeln wir die Presserklärung des Roten Antiquariats:
„Wie bei vielen anderen Kundgebungen und Demonstrationen in Berlin sonst auch rollte das Rote Antiquariat mit seinem Lastenrad zur Kundgebung der VVN BdA, die am 8. Mai ab 16 h auf dem Bebelplatz stattfand. Kaum angekommen wurde durch 5 schwerbewaffnete Polizeibeamte das Lastenrad samt Bücher kontrolliert und der Verkauf von antifaschistischer Literatur auf dem Bebelplatz, dem Ort der nationalsozialistischen Bücherverbrennung, untersagt.
Eine Solidarisierung von Seiten der veranstaltenden VVN BdA blieb aus. Auf Nachfrage wurde geantwortet, dass es keine Stände gibt, da diese hätten angemeldet werden müssen. Mit barschen Ton durch eine Verantwortliche der VVN BdA wurde unser Kollege unter Anwesenheit schwerbewaffneter Polizisten aufgefordert, keinen Ärger zu machen. Polizei und VVN BdA sprachen somit ein Verbot aus. Während gleichzeitig an einen anderen Stand Getränke verkauft werden durften, wurde im Falle eines Verkaufs bzw. Weiterverbreitung von Büchern mit einer Festnahme und Beschlagnahme gedroht. Unser Kollege baute den Stand ab und verließ die Kundgebung.
Polizei und VVN BdA haben somit den Vertrieb antifaschistischer und sozialistischer Literatur unterbunden. Bücher von AutorenInnen, die Opfer der Bücherverbrennung wurden durften am Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus auf einer antifaschistischen Kundgebung auf dem Bebelplatz nicht vertrieben werden. Dies betraf auch Bücher des ehemaligen Vorsitzenden der VVN BdA Hans Coppi.
Das Auftreten von Polizei und VVN BdA ist auch unter einen anderen Gesichtspunkt sehr fraglich. Die Präsenz des rollende Bücherstandes des Roten Antiquariats und anderer mobiler Stände gehört in Berlin zur Demo- und Kundgebungskultur. Die mobilen Stände sind ein Ort der Information und Bildung und werden von vielen Menschen genutzt. Das polizeiliche Vorgehen unter Duldung der VVN BdA erinnert an autoritäre Staaten und wird von uns verurteilt.“
Rotes Antiquariat, Rungestraße 20, 10179 Berlin
Tel.: 030/275 93 500, info@rotes-antiquariat.de