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Die sogenannten „Stalinschen Säuberungen“

Mythos, historische Realität und Hintergründe

von Thanasis Spanidis

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In den Jahren 1937-38 brach in der Sowjetunion eine Welle der Gewalt aus, wie es sie seit dem Bürgerkrieg nicht mehr gegeben hatte. Über 680.000 Menschen wurden während dieser zwei Jahre hingerichtet und die Zahl der Insassen der Straflager erreichte 1938 mit knapp 1,9 Mio. einen bisherigen Höchststand (Getty /Rittersporn/Zemskov 1993, S. 1023).

Diese Ereignisse bieten dem Antikommunismus bis heute eine beliebte Vorlage, um die von Stalin mitgeprägte Periode des sozialistischen Aufbaus oder gar die Sowjetunion und die kommunistische Idee überhaupt als verbrecherisch und mörderisch zu brandmarken. Doch auch innerhalb der kommunistischen Bewegung ist nach wie vor die Interpretation verbreitet, wonach die Repressionen einfach eine Folge von Stalins Machtstreben waren, wobei bestenfalls auf den Kontext der internationalen Bedrohung in den Jahren vor dem Zweiten Weltkrieg hingewiesen wird. So etwa der verstorbene Robert Steigerwald (DKP), der tendenziell davon ausgeht, dass alle Verurteilten der Moskauer Prozesse, der Tuchatschewski-Affäre und der Massenrepressionen unschuldig waren. Eine „fünfte Kolonne“ (d.h. eine konterrevolutionäre Verschwörung im Angesicht der drohenden feindlichen Invasion) habe es nicht gegeben, sie „existierte in erfolterten ‚Geständnissen‘. Mehr gab es nicht“ (Steigerwald 2018). Die junge Welt veröffentlichte am 29.7.2017 einen Artikel von Reinhard Lauterbach mit demselben Tenor. Auch darin wurde suggeriert, Stalin habe systematisch seine Rivalen ermorden lassen und einen gezielten Massenterror gegen die Gesellschaft entfesselt. Dafür habe er sogar „Quoten“ für Verhaftungen und Erschießungen ausgegeben, die von der Geheimpolizei zu erfüllen gewesen seien (Lauterbach 2017).

Im Wesentlichen unterscheidet sich diese Sichtweise nicht von den Geschichtsfälschungen der reaktionären „Totalitarismustheorie“: In beiden Fällen geht man von einem allmächtigen Diktator aus, der die Gesellschaft mit eiserner Faust unterwarf und jeden Dissens gegen seine persönliche Herrschaft blutig erstickte.

1933-36: Phase der innenpolitischen Entspannung

Doch noch 1936 wies wenig darauf hin, dass im kommenden Jahr zu Hunderttausenden Verhaftungen und Hinrichtungen kommen würde. Sicher, im August hatte es den ersten der drei sogenannten Moskauer Prozesse gegeben, in dem u.a. die Führer der ehemaligen Linksopposition Sinowjew und Kamenew zum Tode verurteilt worden waren. Von irgendwelchen Massenrepressionen war das aber noch weit entfernt. Ganz im Gegenteil hatte die Tendenz der vorigen Jahre darin bestanden, Umfang und Strenge von Repressionsmaßnahmen stetig zurückzufahren (Getty/Naumov 1999, S. 583). Nach der Agrarrevolution der Kollektivierung (1929-33), die vielerorts gewaltsam verlaufen war, war die Parteiführung nun sichtlich um innere Entspannung bemüht. Schon während der Kollektivierung hatte man beschlossen, die Befugnisse der Geheimpolizei OGPU einzuschränken, 1933 nahm die Kritik an Gewaltexzessen lokaler Funktionäre in der Parteiführung zu. Im Juli 1933 wurde eine unionsweite Staatsanwaltschaft geschaffen, die die Gesetzlichkeit der Arbeit aller repressiven Organe überwachen sollte. Im Februar 1934 wurde auf Stalins Initiative das Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten (NKWD) geschaffen, das die OGPU ersetzte. Da das NKWD nur beschränkte Befugnisse hatte und keine Todesurteile oder lange Haftstrafen beschließen durfte, markierte auch dieser Schritt eine Maßnahme in Richtung Normalisierung der politischen Verhältnisse. Die Zahl der Verhaftungen aus politischen Gründen nahm dementsprechend rapide ab. Waren 1933 noch 135.000 wegen Beteiligung an oder Vorbereitung von konterrevolutionären Aufständen verhaftet worden, waren es 1936 noch 2517. Selbst die Zahl nichtpolitischer Verhaftungen der Polizei fiel drastisch.

Seit Ende 1935 war zudem auch die Politik der harten Hand gegen die Kulaken (reiche Bauern) aufgegeben worden. Der Teil von ihnen, der während der Kollektivierung umgesiedelt worden war, durfte nun wieder normal eingestellt werden und Einschränkungen des Bildungssystems für die Kinder von Kulaken wurden aufgehoben (Getty 2002, S. 118ff).

In der neuen Verfassung von 1936 wurde das universelle Wahlrecht auch für ehemalige Konterrevolutionäre und mit konkurrierenden Kandidaten festgeschrieben. Dadurch sollte eine breitere politische Partizipation ermöglicht und der Tendenz zur Herausbildung einer abgehobenen Funktionärselite entgegengewirkt werden. Stalin und einige andere hohe Funktionäre versuchten monatelang, dieses neue System in der Praxis durchzusetzen. Sie scheiterten schließlich am verbissenen Widerstand lokaler und regionaler Parteisekretäre, die durch konkurrierende Kandidaturen ihre Positionen bedroht sahen. Diese hochinteressanten Auseinandersetzungen hat u.a. der bürgerliche US-amerikanische Historiker Arch Getty beschrieben (Getty 1991; 2002). Eine umfassendere Darstellung findet sich bei dem marxistischen Historiker Grover Furr (Furr 2005). Obwohl das neue Wahlsystem sich nicht durchsetzen konnte und in Bezug auf die Wahlen zu den Sowjets auch nicht zur Anwendung kam, wurde es für die Wahlen innerhalb der Partei 1937 angewendet (Getty 1991, S. 32).

Alles in allem ging die Tendenz jener Jahre also unverkennbar nicht in Richtung „Terror“, sondern in die entgegengesetzte Richtung. Die bolschewistische Führung versuchte, ein modernes Rechtssystem mit verlässlichen Gerichten, Einhaltung des Gesetzes und geregelten Strafmaßnahmen zu errichten und zu diesem Zweck eine Schicht professioneller Juristen auszubilden. Dieser Kurs war nicht unumstritten: Stalin und seine Mitstreiter wie Generalstaatsanwalt Andrej Wyschinski mussten sich gegen einen verbreiteten Rechtsnihilismus etwa um den ehemaligen Justizminister Nikolaj Krylenko durchsetzen, wonach geregelte juristische Verfahren als bürgerlich und überflüssig galten (Solomon 1997, S. 448ff).

Die Wende

Der NKWD-Befehl Nr. 00447, der Ende Juli 1937 die Massenrepressionen bis tief in das Jahr 1938 einleitete, stellte somit einen krassen Bruch mit der Praxis der vorigen Jahre dar. Nikolai Jeschow, der neue Chef des NKWD, befahl darin, die „ganze Bande antisowjetischer Elemente auf schonungsloseste Art und Weise zu zerschlagen“. Die Zielgruppen der Repressionen wurden in zwei Kategorien unterteilt: Die am meisten feindlichen Personen sollten erschossen werden, die weniger aktiven zu acht bis zehn Jahren Lager oder in besonders schweren Fällen zu entsprechend langen Gefängnisstrafen verurteilt werden. Immer wieder wird hierzu behauptet, Jeschow habe den lokalen Repressionsbehörden auch direkt „Quoten“ mitgegeben, die sie zu erfüllen hatten, nämlich knapp 76.000 zu Erschießende und 193.000 Haftstrafen. Tatsächlich handelte es sich jedoch nicht um „Quoten“, sondern um Obergrenzen für die Repressionen und damit um ein (sehr grobes) Instrument, mit dem die sowjetische Führung verhindern wollte, dass sie sich zu einer unbegrenzten Terrorkampagne ausweiteten (Getty 2002, S.129). Und doch war das tatsächliche Ausmaß der Hinrichtungen am Ende fast zehnmal höher. Im Verlauf des Jahres 1938 wurden die Repressionen dann in mehreren Schritten von der Parteiführung immer stärker kritisiert und zunehmend unterbunden. Den Endpunkt der Entwicklung markiert die Absetzung (und spätere Verurteilung und Hinrichtung) Jeschows und die Einsetzung von Lawrenti Beria an seiner Stelle. Unter Beria fiel die Zahl der repressierten Personen sofort auf einen kleinen Bruchteil. 1939-40 wurden gerade noch 0,6% so viele Hinrichtungen wegen politischer Verbrechen vollstreckt wie 1937-38. Auch in den Straflagern verbesserte sich die Lage der Häftlinge bedeutend, die Folterung Gefangener wurde fast gänzlich unterbunden (Thurston, S. 118f). Es sind also zwei Fragen zu klären: Warum rückte die Führung um Stalin 1937 von ihrem Kurs der Lockerung ab? Und warum entwickelten die Repressionen ein solches Ausmaß, das offensichtlich zuvor weder vorausgesehen noch gewollt war?

Verschärfung der außenpolitischen Lage

Zur ersten Frage: Zur Wende des Jahres 1937 führte ein ganzer Komplex von Faktoren, die unterschiedlich zu gewichten sind, von denen aber keiner alleine ausreicht, um den Ausbruch der Gewalt zu erklären. Zuallererst ist der internationale Kontext zu berücksichtigen. Die Machtübertragung an die Faschisten in Deutschland hatte die Bedrohungslage der Sowjetunion massiv verstärkt. Im wichtigsten Industrieland Europas war damit eine Diktatur von beispielloser Brutalität an der Macht, deren Führer schon Jahre zuvor angekündigt hatte, gegen die UdSSR in den Krieg ziehen zu wollen. Auch in der Sowjetunion richtete man nun zunehmend alle Anstrengungen auf die Vorbereitung zu diesem Krieg, von dem alle Zeitgenossen wussten, dass er ein Weltkrieg wäre, der den vorherigen in jeder Hinsicht in den Schatten stellen würde. Die sowjetischen Rüstungsausgaben stiegen entsprechend rapide an: Von 3,3% des Haushalts 1933 auf 9% im Folgejahr und 32,5% im Jahr 1940. Moskau fürchtete aber nicht nur einen Krieg mit Deutschland, sondern ebenfalls einen mit Japan. Auch das japanische Kaiserreich befand sich bekanntlich auf Expansionskurs im Fernen Osten und sah die UdSSR dort als einen ihrer Hauptrivalen. Ab 1935 kam es zu mehreren bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen japanischen und sowjetischen Streitkräften. 1936 gründeten Deutschland, Japan und Italien mit einer Reihe weiterer Länder den Antikominternpakt, den man nur als potenzielles Kriegsbündnis gegen die Sowjetunion interpretieren konnte. Japan hatte im Juli 1937 zudem von der bereits 1931 besetzten Mandschurei aus China überfallen und damit seine aggressiven Absichten auch auf dem Kontinent bekräftigt. Es gab also gute Gründe, von einem bevorstehenden Zweifrontenkrieg auszugehen und das gegen zwei militarisierte Großmächte, die im 20. Jahrhundert beide schon einmal im Alleingang einen Krieg gegen Russland gewonnen hatten: Japan 1904-05, Deutschland 1914-1918. Erst nachdem Japan in der Schlacht von Khalkin Gol im September 1939 von der Roten Armee entscheidend geschlagen wurde, nahm die Führung in Tokio Abstand von den Angriffsplänen (Manning 1993, S. 132f). Dem sowjetischen Geheimdienst gelangte diese Information aber erst Jahre später zur Kenntnis.

Moskaus Strategie in dieser Lage bestand darin, sich Verbündete im kapitalistischen Westen zu suchen. Außenminister Maxim Litwinow versuchte nun jahrelang, durch eine Annäherung insbesondere an Großbritannien und Frankreich, aber auch wichtige osteuropäische Länder wie Polen und die Tschechoslowakei ein System der kollektiven Sicherheit zu etablieren. Auf ihrem VII. Weltkongress hatte 1935 die Kommunistische Internationale zudem eine Volksfronttaktik beschlossen, die auf Bündnisse mit bürgerlichen Kräften gegen den Faschismus orientierte. Die Avancen der Sowjets stießen allerdings auf wenig Gegenliebe und die Westmächte waren wenig geneigt, gegen den Aufstieg des deutschen Faschismus in Europa irgendwelche wirksamen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So lieferten sie Hitler im Münchener Abkommen das Sudetenland aus, gestatteten 1938 den „Anschluss Österreichs“ und begünstigten durch ihre Blockadepolitik ab 1936 den Sieg der Faschisten in Spanien. Bereits 1937 zeichnete sich also ab: Einen zuverlässigen Schutz vor einer Invasion konnten und wollten die westlichen „Demokratien“ der Sowjetunion nicht bieten.

Gleichzeitig bewirkte auch eine Reihe innerer Faktoren eine steigende Anspannung. Die oftmals unvollständigen und nur bedingt zuverlässigen Informationen, die die Parteiführung in Moskau aus der Provinz erhielt, deuteten auf wachsende Gefahren für Regierung und System hin.

Opposition und Verschwörungen im Inneren

Im Dezember 1934 war Sergej Kirow, Leningrader Parteisekretär und enger Vertrauter Stalins, im zentralen Parteibüro Leningrads ermordet worden. Die lange Zeit populäre, aber seit jeher völlig unbelegte Legende, Stalin selbst habe Kirow beseitigen lassen, kann mittlerweile als nahezu ausgeschlossen gelten. Dass ein erfolgreicher Terroranschlag auf einen hohen Parteifunktionär möglich war und man unter den Drahtziehern Angehörige der ehemaligen Parteiopposition vermutete, trug nun zur langsamen Verschärfung des Klimas bei. Auch dass Trotzki aus dem Exil offen seine Sympathien für Kirows Mörder bekundete und zum Aufbau einer Untergrundbewegung aufrief, dürfte nicht zur Entspannung beigetragen haben (Losurdo 2012, S. 84f). Als Reaktion erließ die Regierung ein neues Gesetz gegen terroristische Organisationen, das die Befugnisse der Gerichte stark ausweitete. Zu massenhaften Verhaftungen kam es aber nicht. 1935-36 fand lediglich eine unblutige Parteisäuberung statt, wie sie seit der Revolution immer wieder praktiziert worden waren. Dabei wurden Hintergrund und Handlungen aller Parteimitglieder überprüft. Inaktive und unzuverlässige Mitglieder, sowie solche, die man als moralisch verwerflich oder politisch im Widerspruch zur Partei einstufte, wurden ausgeschlossen. Diesmal wurden neben den Ausschlüssen aus anderen Gründen ca. 43.000 Parteimitglieder als Feinde des Systems eingestuft und ausgeschlossen. Dies war eine hohe Zahl, zumal Tausende dieser Personen in hohen verantwortlichen Positionen gewesen waren. Und wie auch immer diese Zahl zustande gekommen sein mag, die Parteiführung kannte nur die Berichte des Geheimdienstes und hatte keinen Grund, ihnen zu misstrauen. Trotzdem wurde in Reaktion darauf noch keine Gewaltanwendung beschlossen, sondern lediglich der Ausschluss der Betroffenen aus der Partei und die Konsequenz, in Zukunft eine vorsichtigere Mitgliederpolitik zu betreiben (Thurston 1996, S. 31f). Entscheidend war schließlich aber wohl die Aufdeckung einer Reihe von Verschwörungen in der Partei und im Militär. Bereits 1932 war die sogenannte Rjutin-Plattform in der Partei aufgedeckt worden, die den Sturz der Regierung geplant hatte. Wenige Monate später die Eismont-Tolmatschew-Gruppe mit ähnlichen Zielen. Todesurteile hatte es hier noch keine gegeben (ebd., S. 17). 1936 erhielt die Parteiführung dann der Reihe nach Informationen über verschiedene Verschwörungen in der Roten Armee und im Geheimdienst. Involviert waren demnach eine Gruppe um den sowjetischen Militärattaché in London Vitovt Putna, der Geheimdienstchef Genrich Jagoda, der nach verschiedenen Quellen mit ausländischen Agenturen konspiriert haben soll und schließlich eine umfangreiche Militärverschwörung in Aserbaidschan mit dem Ziel einer Abspaltung von der Sowjetunion. Der US-amerikanische Historiker Robert Thurston hält die letzte Verschwörung für höchstwahrscheinlich real, die davor genannten zumindest ebenfalls für möglich bzw. wahrscheinlich (ebd., S. 57).

Moskauer Prozesse und Tuchatschewski-Affäre

1936 begannen auch die Moskauer Prozesse. Darin wurden bis 1938 in drei großen Verfahren viele Führer der ehemaligen Parteiopposition des Verrats und teilweise der Spionage angeklagt und verurteilt, meistens zum Tode. Ohne diese Vorgänge hier genauer untersuchen zu können, sei auf Folgendes hingewiesen: Die Existenz eines Oppositionsblocks um die Führer der „linken Opposition“ Sinowjew und Kamenew, der ab einem gewissen Punkt mit Trotzki in Verbindung stand, kann mindestens für die 1920er und Anfang der 30er nicht bezweifelt werden. Wie Arch Getty und der trotzkistische Historiker Pierre Broué anhand von Trotzkis Archiven nachgewiesen haben, unterhielt Trotzki über seinen Sohn Sedow und ein breites Netz von Kurieren und Informanten Beziehungen zur innersowjetischen Opposition, mit dem Ziel eines politischen Umsturzes in der Sowjetunion. Sedows Kontakte organisierten in der Sowjetunion einen vereinten Block unterschiedlicher Oppositionsgruppen, der Trotzkisten, die Anhänger Sinowjews (Getty 1987, S. 119ff). Auch Bucharin, der Führer der „rechten Opposition“, war ab 1929 mit diesem Block verbunden (Losurdo 2012, S. 95). An irgendeinem Punkt dürfte das NKWD über diese Vorgänge Kenntnis erlangt haben, denn Sedows engster Vertrauter Mark Zborowski war ein sowjetischer Agent (ebd., S. 121; 245). Dieser Block, der von den sowjetischen Sicherheitsorganen als terroristische Verschwörung eingestuft wurde, war 1936 die Grundlage der Anklage für den ersten Moskauer Prozess (ebd., S. 121). Das widerlegt die üblichen Behauptungen, dass alle Anklagepunkte der Moskauer Prozesse freie Erfindungen gewesen seien. Losurdo ordnet die Moskauer Prozesse als Gegenschlag der sowjetischen Führung gegen die oppositionelle Verschwörung ein, nachdem diese bekannt wurde (Losurdo 2012, S. 100). Diese Interpretation ist plausibel und durch die Quellen und (seriöse) Geschichtsforschung gedeckt.

Im Mai 1937 wurde dann Marschall Michail Tuchatschewski gemeinsam mit sieben weiteren hohen Militärs verhaftet, von einem Militärgericht der Verschwörung schuldig gesprochen und hingerichtet. Thurston nennt drei mögliche Erklärungen für die „Tuchatschewski-Affäre“: Erstens sei es möglich, dass Jeschow, mittlerweile Chef des Geheimdienstes, aus irgendeinem Grund die ganze Affäre inszenierte. Zweitens habe der deutsche Geheimdienst kompromittierende Materialien über Tuchatschewski produziert und den Sowjets über die tschechoslowakische Regierung zukommen lassen. Drittens gebe es auch Indizien dafür, dass die Verschwörung real war. Die letzte Version wird von verschiedenen unabhängigen Quellen bestätigt. Entsprechend äußerten sich bei verschiedenen Gelegenheiten ein Ex-NKWD-Offizier namens Almazow, diverse ehemalige Offiziere der Roten Armee, darunter ein Überläufer nach Japan, und der emigrierte weiße General Skoblin. Welche der Versionen nun zutrifft (oder möglicherweise mehrere davon), aus Sicht der Führung um Stalin machte es keinen großen Unterschied. Sie musste auf der Grundlage ihrer Informationen von einer extrem gefährlichen Verschwörung ausgehen. Tuchatschewski war schließlich nicht irgendjemand, sondern ein ehemaliger zaristischer Offizier, der sich im Bürgerkrieg aus Gründen des Patriotismus den Roten angeschlossen hatte und danach trotz seiner reaktionären politischen Ansichten als einer der wichtigsten sowjetischen Militärtheoretiker an die Spitze der Roten Armee aufgestiegen war. Neben Kliment Woroschilow, Volkskommissar für Verteidigung, war er in jener Zeit die wahrscheinlich wichtigste militärische Figur der Sowjetunion. Tuchatschewskis Hinrichtung folgte keinem länger vorbereiteten Plan, wie manchmal behauptet wird (vgl. z.B. Lauterbach 2017), sondern wurde kurzfristig von einem Militärgericht entschieden, als Reaktion auf Informationen über seinen Verrat (Thurston 1996, S. 50).

Fassen wir also zusammen: Stalin und die Parteiführung erhielten immer neue Informationen über mehr oder minder gefährliche Verschwörungen, die den Sturz der Regierung (oder die Abspaltung von der Sowjetunion) mit gewaltsamen Mitteln zum Ziel hatten. Ein Spitzenfunktionär der Partei war Ende 1934 ermordet worden. Man wusste, dass Bucharin und andere ehemalige Oppositionsführer in der Vergangenheit an solchen Verschwörungen beteiligt gewesen waren und die Partei darüber angelogen hatten. Vom Ausland aus rief Trotzki wiederholt zum bewaffneten Umsturz durch eine organisierte „Avantgarde“ auf, forderte die Sezession der Ukraine und kündigte an, im Fall eines Angriffs auf die Sowjetunion würden seine Anhänger zwar an der Verteidigung teilnehmen, aber gleichzeitig den Sturz Stalins vorbereiten. Und international standen alle Zeichen immer mehr auf Krieg. Alle öffentlichen und privaten Aussagen der sowjetischen Führung, die uns überliefert sind, sprechen stark dafür, dass die Partei- und Staatsführung von der Realität der Verschwörungen überzeugt war, oder zumindest auf Grundlage der vom NKWD vorgebrachten Indizien immer mehr überzeugt wurde (Getty/Naumov 1999, S. 574). Nicht nur konnte sie auf Grundlage ihrer Wissensbasis zu kaum einer anderen Einschätzung kommen. Wir wissen heute auch, dass diese Einschätzung zumindest teilweise richtig war. Stalin und seine engen Mitarbeiter handelten also keineswegs auf Grundlage irgendeiner verrückten Paranoia. Ihr Ziel war auch nicht die Ermordung von Stalins persönlichen Rivalen, wie es Chruschtschow später in seiner Geheimrede wider besseren Wissens behauptete. Tatsächlich befürchtete man im Kreml, dass ein Putsch, terroristische Anschläge oder separatistische Bewegungen ausgerechnet bei Kriegsausbruch das System entscheidend schwächen oder zu Fall bringen würden. Die Auswirkungen wären in der Tat nicht auszudenken gewesen.

Kontrollverlust der Parteiführung

Doch auch noch 1937 schwankt die Parteispitze in der Frage, wie reagiert werden sollte. Die ersten Monate über betonen Stalin, Molotow und Schdanow im ZK wiederholt, dass es nun keine Hexenjagd geben dürfe, dass man nicht pauschal gegen ehemalige Oppositionelle und Trotzkisten vorgehen dürfe, dass die Freiheit zur Kritik wichtig sei (ebd., S. 43f). 1936-37  intervenierte Stalin beispielsweise mehrfach persönlich, um eine Verhaftung Bucharins zu verhindern, die von anderen immer wieder gefordert wurde. Noch im Februar 1937 sprach Stalin sich auf dem ZK-Plenum der Partei gegen die Hinrichtung Bucharins aus und hielt eine Verschickung ins innere Exil für ausreichend, während andere hohe Parteifunktionäre bereits forderten, dass Bucharin der Prozess gemacht und die Todesstrafe zur Anwendung kommen sollte (Getty/ Naumov 1999, S. 416). Erst nach der Verhaftung Tuchatschewskis Ende Mai, die eine Verschwörung der Armeespitze zu belegen schien, kommt es zu einer entschiedenen Verhärtung der Haltung. Zwei Monate später folgte der NKWD-Befehl Nr. 00447.

Bleibt die zweite Frage: Wenn es um die Beseitigung einer Opposition in Partei und Armee ging, warum wurden dann Hunderttausende Menschen erschossen? Den Absichten Stalins und des Großteils seines Umfeldes entsprach das mitnichten, eher erwies es sich auch aus ihrer Sicht als Katastrophe. Um diese Prozesse auch nur ansatzweise verstehen zu können, ist ein Verständnis der sowjetischen Gesellschaft als Ganzer unabdingbar. Die sowjetische Gesellschaft der 1930er bestand aus Menschen, die noch 20 Jahre vorher unter der zaristischen Autokratie gelebt und zudem einen Weltkrieg und einen brutalen Bürgerkrieg erlebt hatten. Die Mehrheit von ihnen waren Bauern mit minimalem Bildungsstand oder erst wenige Jahre zuvor im Zuge der Industrialisierung in die Städte gezogen. Ein manichäisches Weltbild, wonach alle Übel der Welt von düsteren Machenschaften herrührten, die von bösen Mächten im Verborgenen vorbereitet wurden, war weit verbreitet. Unter diesen Bedingungen konnte die Suche nach Feinden schnell zu einer unkontrollierbaren Hexenjagd ausarten. In anderen Fällen wurden Personen aus Personen aus Karrieregründen oder persönlicher Feindschaft denunziert.

Der Aufbau des Sozialismus in der Sowjetunion begann bekanntlich auf einem vergleichsweise niedrigen wirtschaftlichen Entwicklungsstand. Moderne Kommunikations- und Verkehrsmittel fehlten weitgehend, ebenso wie ausgebildetes Verwaltungspersonal oder Parteikader vor Ort, die zudem ja im Bürgerkrieg dezimiert worden waren. Dadurch konnte die Staatsführung kaum mehr als ein oberflächliches Bild davon gewinnen, was in dem riesigen Land vor sich ging. Je weiter das Geschehen von den großen Städten entfernt war, desto schlechter die Informationslage der Führung. Das NKWD selbst war mit der Situation ebenfalls heillos überfordert. 1939 hatte es 366.000 Angestellte, um in einem Land von 169 Mio. Menschen ein breites Spektrum an Aufgaben abzudecken, von Forstwirtschaft über Kartographie bis hin zur Kriminalpolizei und dem Geheimdienst. Das war bei weitem nicht genug für ein Netz zur breiten Bespitzelung der Bevölkerung, weshalb ein umfassendes Bild über die Aktivitäten und Einstellungen von Individuen nicht einmal ansatzweise vorhanden gewesen sein dürfte. Das Personal des NKWD war zudem überwiegend in politischen und erst recht juristischen Fragen sehr ungebildet und die Organisation insgesamt ineffizient. Daher agierten die lokalen Gliederungen oft auf Grundlage mangelnder und dubioser Informationen, sowie angesichts der angespannten Lage in Panik und unter Verletzung jeder Gesetzlichkeit (Thurston 1996, S. 70ff). Folter, die vorher nur ausnahmsweise angewandt wurde, war nun weit verbreitet, wodurch Unschuldige oft weitere Unschuldige denunzierten. In der Regel suchten die NKWD-Organe ernsthaft nach wirklichen Saboteuren, Spionen und Verschwörern, waren aber oft unfähig, Sabotage von Inkompetenz, Verschwörung von kritischer Meinung und generell Schuld von Unschuld zu unterscheiden. Oft musste man seine Unschuld beweisen, um ohne Strafe davonzukommen. In manchen Regionen, vor allem in Turkmenistan, verselbstständigte sich das NKWD hingegen völlig und führte eigenmächtig willkürliche Verhaftungen ganzer Dörfer oder Bevölkerungsgruppen durch (ebd., S. 62).

Grover Furr vertritt eine andere Variante dieser These des Kontrollverlusts: Die NKWD-Spitze selbst, insbesondere Jeschow und Frinowski, seien Teil einer Verschwörung gewesen. Diese habe einerseits gezielt ihre politischen Gegner aus dem Weg geräumt und andrerseits durch die Entfesselung der Massenrepressionen Opposition gegen die Regierung schüren wollen (Furr 2016). Entsprechende Vorwürfe waren auch die Grundlage für die spätere Verurteilung Jeschows und seiner Mitarbeiter. Ob und wie weitgehend diese These plausibel ist, wäre in Zukunft zu überprüfen.

Rückkehr zur Normalität

Diese Situation war von Moskau aus nicht einmal ansatzweise zu überblicken. Im Januar 1938 begann der Parteiführung klarzuwerden, wie sehr sie die Kontrolle über die Ereignisse verloren hatte und dass es Exzesse in großem Ausmaß gegeben hatte. Diese wurden nun scharf kritisiert und die Wiederaufnahme von zu Unrecht ausgeschlossenen Parteimitgliedern wurde vom ZK forciert. In den Zeitungen wurde nun überall vor falschen Anschuldigungen gewarnt. Generalstaatsanwalt Wyschinski kritisierte die schlechten Bedingungen im Gulag, die Anwendung von Folter und falsche Urteile und ordnete Schritte zur Bestrafung der Verantwortlichen an (ebd., S. 107ff). Schrittweise versuchte die Parteiführung nun, die Lage unter Kontrolle zu bekommen. Den Schlusspunkt markierte der Rücktritt Jeschows im November, der als Hauptverantwortlicher für die zahlreichen Übertreibungen als nicht mehr tragbar gesehen wurde. Das ZK der Partei hatte gemeinsam mit der Regierung wenige Tage zuvor eine Resolution an die Funktionäre des NKWD, der Staatsanwaltschaft und der Partei erlassen, in der schwere Ungerechtigkeiten, Fehler und Verbrechen kritisiert wurden. Verhaftungen waren ab jetzt nur noch durch einen Beschluss des Gerichts sowie des Staatsanwalts auf Grundlage von Indizien legal. Die „Jeschowschtschina“ (etwa „Jeschow-Angelegenheit“), wie die Massenrepressionen auf Russisch bezeichnet werden, war damit beendet.

Man versuchte nun, nach Möglichkeit einen Teil des begangenen Unrechts zu reparieren. Parteiausschlüsse wurden überprüft und revidiert, Häftlinge entlassen. 80% der 1938 entlassenen Offiziere wurden wieder in die Rote Armee aufgenommen. Das allein zeigt, in welchem Umfang Panik und Willkür geherrscht hatten. Zieht man die bis 1940 wiedereingesetzten Offiziere vom Anteil derer ab, die während der Säuberungen ihre Stellung verloren (oder Schlimmeres), dann waren 1937 „nur“ 7,7% der Offiziere aus dem Dienst entfernt worden, 1938 waren es 3,7%. Von diesem Anteil wurde ein Teil nach der Entlassung verhaftet, von diesen wiederum ein Teil hingerichtet, sodass immerhin einige Tausend Offiziere erschossen worden sein dürften. Insgesamt betrug der Verlust an Offizieren

22.705 Personen, darunter mit Sicherheit viele loyale Anhänger des Systems. In relativen Zahlen war das Offizierskorps der Roten Armee damit zwar kaum geschwächt worden und die Verluste durch das starke Wachstum des Offizierskorps in diesen Jahren bei weitem kompensiert (Reese 1993, 200f). Die häufig vertretene These einer „Enthauptung“ der Roten Armee durch die „Säuberungen“ ist also deutlich zu relativieren und der negative Effekt auf die Kriegsfähigkeit der Roten Armee war vermutlich viel geringer als normalerweise behauptet wird. Allerdings lag der Prozentsatz des verhafteten oder hingerichteten Personals im Generalstab deutlich höher. Zudem ging der Roten Armee wichtige Erfahrung verloren. Daran hatte die Parteiführung, die das Land auf den kommenden Krieg vorbereiten wollte, am Allerwenigsten ein Interesse.

Versuch einer Einordnung

Die Massenrepressionen jener Jahre folgten keinem lang- oder auch nur mittelfristigen Plan. Begonnen wurden sie relativ spontan als Reaktion auf eine wahrgenommene akute Gefahr. In ihrer Durchführung folgten sie weitestgehend überhaupt keinem Plan. Das Ziel der Führung war dabei, gefährliche Feinde zu finden und auszuschalten und dieser Prozess geriet außer Kontrolle (Getty/Naumov 1999, S. 578ff). Um eine Terrorisierung der Bevölkerung ging es nicht (so auch Thurston 1996, S. 133ff). Und tatsächlich scheint sich außerhalb der Eliten auch kaum jemand bedroht gefühlt zu haben, eher begrüßten Viele die Repressionen. Vor allem aber ging es nicht um eine Form der „Wirtschaftspolitik“, wie manchmal behauptet wird: Abgesehen davon, dass die etwa drei Millionen Häftlinge als Arbeitskräfte ökonomisch kaum ins Gewicht fielen, war ihre Produktivität ohnehin weit geringer als die eines Arbeiters in Freiheit (Allen 2003, S.109).

Vielmehr muss die plötzliche Gewalteruption im Kontext der Klassenkämpfe der Zeit gesehen werden. Im Bürgerkrieg hatten alle Bürgerkriegsparteien (Rote, Weiße, „Grüne“, Anarchisten) brutale Gewalt gegen ihre Feinde angewandt. Die Revolutionsregierung hatte im September 1918 den weißen Terror mit dem Dekret über den Roten Terror beantwortet, in dem angeordnet wurde, jeden zu erschießen, der mit Aktivitäten der Weißen in Verbindung zu bringen war. Diese Maßnahmen richteten sich auf die Unterdrückung der Konterrevolution, sie waren so gesehen nicht willkürlich und unterschieden sich damit grundlegend von den völkermordartigen Pogromen, die die Weiße Armee an jüdischen Zivilisten verübten. Trotzdem gehört die landläufige Vorstellung, Lenin oder Trotzki seien irgendwie moderater in ihren Methoden gewesen als Stalin, ins Reich der Mythen. Eher war es die Gruppe um Stalin, Schdanow und Wyschinski, die in den 1930ern versuchte, die Bürgerkriegspraxis des „Roten Terrors“ zu überwinden. Das sozialistische System sollte sich ihrer Vorstellung nach vorrangig auf Überzeugungsarbeit und Legitimation von unten stützen und nur noch in Ausnahmefällen zur Gewalt gegen den Klassenfeind greifen (Getty 1991, 2002; Thurston 1996). Die Rückkehr zu Praktiken der Bürgerkriegsjahre – denn nichts anderes bedeuteten die Vollmachten für das NKWD – war als zeitlich und quantitativ begrenzte Notmaßnahme für eine Situation konzipiert, die nicht weniger kritisch für das Überleben der Revolution war als der Bürgerkrieg selbst. Diese Maßnahme lief dann aber völlig aus dem Ruder und die Führung versagte monatelang darin, die Lage wieder unter Kontrolle zu bekommen. Dafür gibt es Erklärungen, aber keine Rechtfertigung. Auch führende Persönlichkeiten wie Stalin sind hier wohl nicht aus der Verantwortung zu nehmen.
Für eine politische Bewertung der Repressionen muss allerdings auch eine andere Frage gestellt werden: Was wäre passiert, wenn es keine Unterdrückungsmaßnahmen gegeben hätte? Wäre die sowjetische Staatsmacht dann von Staatsstreichen aus Militär, Geheimdienst und Partei erschüttert, möglicherweise gestürzt worden, schlimmstenfalls gar im Moment einer feindlichen Invasion? Wären im Kriegsfall größere Teile der Armee zum Feind übergetreten, wie es die Gruppe um den Überläufer Andrej Wlassow tat? Was hätte es für den Kriegsverlauf bedeutet, wenn die Spitze der Roten Armee tatsächlich vom deutschen Geheimdienst unterwandert war? Wir werden es nie genau wissen, aber solche Szenarien sind wohl alles andere als unrealistisch. Die kommunistische Führung der Sowjetunion musste jedenfalls damit kalkulieren.

Dass die Repressionen von 1937-38 sich als Aufhänger antikommunistischer Propaganda anbieten, liegt nicht nur daran, dass es sich hier tatsächlich in weiten Teilen um schlimme und kritikwürdige Entwicklungen handelte. Es liegt vor allem auch daran, dass sich dieses Thema dazu eignet, revolutionäre Gewalt als per se verbrecherisch darzustellen. Die Diktatur des Proletariats als Staatsmacht, die die Revolution auch gegen ihre Feinde zu verteidigen weiß, soll für alle Zeiten in die Geschichtsbücher verbannt werden. So will es die antikommunistische Propaganda verstanden wissen, die im gleichen Atemzug die „liberalen Demokratien“ in den Himmel lobt und deren jahrhundertelange Geschichte von Kolonialismus und Raub, Rassismus und Apartheid, barbarischen Vernichtungskriegen und Völkermorden von den Kongogräueln bis zum Vietnamkrieg, von den Millionen Toten des Koreakrieges bis zu den menschengemachten Hungersnöten in Bengalen und Irland stillschweigend unter den Teppich kehrt, gegen die alle noch so hässlichen Fehlentwicklungen sozialistischer Gesellschaften als völlig unbedeutend verblassen.

Ähnlich argumentiert aber letzten Endes auch Steigerwald, der sich den Sozialismus nur noch mit bürgerlicher Gewaltenteilung, „Koalitionsregierungen und politisch-parlamentarische(n) Fraktionen“ vorstellen will (Steigerwald 2018). Der Antistalinismus beruht hier nicht nur auf völliger Undifferenziertheit in der Analyse und Ignoranz gegenüber bestimmten historischen Tatsachen, er erweist sich auch immer wieder als Trojanisches Pferd der bürgerlichen Ideologie, für die revisionistische Degeneration der kommunistischen Bewegung. In die Bewegung eingeführt wurde dieses undifferenzierte und verfälschende Bild vor allem durch Chruschtschow in seiner berühmten Geheimrede. Die Verbreitung des Antistalinismus war historisch eng verbunden mit dem Vorherrschen fragwürdiger Auffassungen über das Wertgesetz im Sozialismus in der Sowjetunion und anderen sozialistischen Ländern, mit der Entfernung der kommunistischen Parteien von der revolutionären Strategie und schließlich der endgültigen reformistischen Degeneration einiger dieser Parteien in Form des „Eurokommunismus“.

Dieser Artikel hat versucht, auf der Grundlage der Erkenntnisse bürgerlicher Historiker einen ersten Ansatz einer plausiblen Erklärung und aus kommunistischer Sicht eine politische Bewertung der Massenrepressionen von 1937-38 vorzunehmen. Es muss betont werden, dass bürgerliche Historiker wie Arch Getty oder Robert Thurston keinerlei politisches oder Karriereinteresse daran haben, die Sowjetunion in ein besseres Licht zu stellen, sondern sich im Gegenteil eher Anfeindungen dafür ausgesetzt sehen, dass sie die historische Wahrheit zutage fördern. Ihre Schlussfolgerungen beruhen auf einer sorgfältigen, umfassenden und ergebnisoffenen Untersuchung des verfügbaren Quellenmaterials. Bezeichnend ist allerdings, dass viele „Linke“ hinter die differenzierten und fundierten Analysen dieser bürgerlichen Autoren weit zurückfallen. Sicherlich muss noch sehr viel mehr zu diesen Fragen geforscht werden. Das sollten wir uns als eine wichtige Aufgabe vornehmen.

Literatur:

Allen, Robert C. 2003: Farm to Factory. A Reinterpretation of the Soviet Industrial Revolution, Princeton University Press: Princeton and Oxford, S. 116-141

Furr, Grover 2005: Stalin and the Struggle for Democratic Reform, Cultural Logic, online: https://clogic.eserver.org/2005/furr und https://clogic.eserver.org/2005/furr2.

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Aktuelles

Bericht zum 5. Mitgliederkongress der Kommunistischen Organisation

Der 5. Mitgliederkongress der KO hat stattgefunden. Erfahrungen aus unserer Spaltung und der akti-ven Beteiligung in Kämpfen gegen den Krieg der NATO und den Völkermord in Palästina geben nachdrücklich Aufgaben für uns selbst und die Bewegung auf. Sie erfordern praktische Konsequen-zen. Ein zentraler Beschluss: Die Organisierung eines umfassenden und öffentlichen Studienganges zur Geschichte des Kommunismus.

Bericht über die Kundgebung “From the River to the Sea – Palestine will be free!”

Bericht von der Kundgebung: Wenn der Innenminister die Gerichte ignoriert... Die Polizei hat verhindert, dass wir die Parole rufen konnten - obwohl wir vor Gericht Recht bekommen haben. Aber wir haben mehr über die Parole, die Geschichte, über den Befreiungskampf Palästinas und über demokratische Rechte in Deutschland informiert und die erste Kundgebung unter dem Motto "From the River to the Sea" abgehalten! Um unsere Grundrechte müssen wir weiter kämpfen!