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Bericht über die Kundgebung „From the River to the Sea – Palestine will be free!“

In Frankfurt wurde für den 22. März um 20:30 Uhr eine Kundgebung unter dem Titel „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ angemeldet. Wir unterstützen das Anliegen der Kundgebung und wollen hier über Hintergründe und Entwicklungen zu der Kundgebung aufklären. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert.


BERICHT von der Kundgebung

Wenn der Innenminister die Gerichte missachtet…

…haben demokratische Rechte Pech gehabt – aber wir kämpfen weiter

Bericht zur Kundgebung „From the River to the Sea“ 22.03.24

Am Freitag haben wir viel über Demokratie und Grundrechte in Deutschland gelernt. Trotz der juristischen Erfolge und den klaren Urteilen, dass der Spruch „From the river to the sea – Palestine will be free.“ NICHT verboten und mündlich sowie schriftlich geäußert werden darf, hat uns die Frankfurter Polizei, auf Anweisung des hessischen Innenministers Roman Poseck, mitgeteilt, dass sie das Rufen und Zeigen von „From the river to the sea – Palestine will be free“ unterbinden wird.

Uns blieb nichts anderes übrig als spontan darauf zu reagieren, dass die Polizei uns trotz Rechtssprechung unsere Rechte wegnimmt. Wir haben gezwungenermaßen der Polizei angeboten, dass wir auf der Kundgebung über den Spruch informieren und ihn auch aussprechen werden, aber nicht skandieren werden. Wir wollten eine friedliche Kundgebung und verhindern, dass die Polizei die Kundgebung auflöst. Das wäre für die Presse und den Innenminister ein gefundeses Fressen gewesen. Aber wir haben einen langen Atem.

Wir haben also die Kundgebung am Freitag genutzt, um über die Bedeutung und die Herkunft des Spruchs „From the river to the sea – Palestine will be free“ zu sprechen. Obwohl die Polizei im Auftrag des hessischen Innenministers uns willkürlich und entgegen der Entscheidung des höchsten hessischen Gerichts, verboten hat, den Sprich „From the river to the sea – Palestine will be free“ zu rufen und zu zeigen, war es trotzdem ein großer Erfolg!

Wir haben mehr als eine Stunde lang eine Kundgebung unter dem Motto „From the river to the sea – Palestine will be free. Für ein freies Palästina für ALLE Menschen.“ durchgeführt und über „From the river to the sea – Palestine will be free“ gesprochen. Das war die erste Versammlung in Deutschland, die unter diesem Motto stattfand und sie wird nicht die letzte sein.

Wir haben am Freitag gelernt, dass die Grundrechte in diesem Land nicht selbstverständlich sind. Wir müssen für diese Rechte kämpfen. Wir müssen dafür vor Gericht ziehen, wir müssen uns vernetzen und uns organisieren. Wir müssen Geld dafür zahlen und Zeit aufbringen, damit wir diese Rechte in Anspruch nehmen können. Demokratische Rechte können wir uns nur gemeinsam und organisiert erkämpfen – und wir brauchen sie für unsere Solidarität mit Palästina.

Die Einschüchterung des Staates hat jedoch keinen Erfolg. Am Freitag kam auf jeden der circa 100 Teilnehmer mindestens ein eigenes Polizeiauto, auch ein Wasserwerfer wurde aufgefahren. Mit der massiven Poliziepräsenz sollen Menschen davon abgehalten werden, sich uns anzuschließen und uns zuzuhören. Allein der Anblick vieler Polizisten kriminalisiert die Kundgebung. Er war auch völlig unverhältnismäßig, weil völlig klar war und von den Gerichten doppelt bestätigt wurde, dass von unserer Kundgebung keinerlei Gefahr ausgeht.

Der hessische Innenminister Roman Poseck hat verlauten lassen, dass er die Parole für strafbar hält und deshalb die Polizei anweist. Zugleich hat er zugegeben, dass die Rechtslage sehr unklar sei und es daher ein Gesetz geben müsse, dass die „Leugnung“ des „Existenzrecht Israels“ unter Strafe stellen soll. Mit diesen Begrifflichkeiten wird der Diskurs völlig auf den Kopf gestellt, denn es ist das Existenzrecht der Palästinenser und der palästinensischen Nation, das aktiv und praktisch negiert wird – auch von der Bundesrepublik. Innenminister Poseck sieht sich selbst als den Staat, wenn er seine Meinung über die Strafbarkeit eines Slogans über die der Gerichte stellt – und dabei selbst zugibt, dass die Rechtslage unklar sei.  

Während der Kundgebung wurde ein Redner nach seiner Rede von der Polizei kontrolliert, weil er die Parole „Palästina darf sich wehren – mit Steinen und Gewehren“ gerufen hatte. Diese Parole wurde sowohl in Frankfurt als auch in Mannheim mehrmals gerufen. Die Polizei stellte ca. 10 Beamte demonstrativ um den Genossen, um damit die Kundgebung zu stören und den Medien Bilder zu liefern. Die Kundgebung ließ sich nicht provozieren. Die Medien nahmen diesen „Zwischenfall“ dankend auf, um darüber zu berichten und nicht über die Inhalte der Reden.

Wir kommen wieder und wir werden weiter über Palästina und seine Befreiung sprechen.

From the river to the sea – Palestine will be free!

UPDATE 22. März Nr. 2

  1. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat uns auch Recht gegeben! Die Auflagen sind weg! Das ist der zweite juristische Sieg!
  2. Die Stadt Frankfurt ist außerdem damit gescheitert, mich als Versammlungsleiter abzusetzen und auszuschließen! Das ist der dritte juristische Sieg!
  3. Die Stadt Frankfurt hatte mit „ergänzenden Auflagen“ versucht zu verbieten, mit der Parole „From the River to the Sea“ Werbung für die Kundgebung zu machen! Eine Kundgebung, die diesen Titel trägt! Damit ist sie auch gescheitert!
  4. Die Polizei Frankfurt hat angekündigt, dass die Parole weiterhin als strafrechtlich relevant angesehen wird und sie eingreifen wird.
  5. Ich will zusammenfassen: Die Kundgebung mit dem Titel ist erlaubt. Die Auflage, die die Parole verbieten wollte, ist von zwei Gerichtsinstanzen für ungültig erklärt worden – und das Innenministerium weist die Polizei dennoch an, die Parole als Straftat zu verfolgen.
  6. Wir werden heute Abend vor Ort entscheiden, wie wir damit umgehen

UPDATE 22. März: Stadt Frankfurt will Versammlungsleiter ausschließen!

Verwaltungsgericht Frankfurt gibt uns Recht: Die Auflagen sind weg!

Stadt Frankfurt will mich von meiner angemeldeten, genehmigten Versammlung ausschließen – dagegen wird geklagt

Achtet weiter auf Updates!

Meine Anwältin hat bereits gestern Widerspruch gegen die Auflage „From the river to the sea…“ beim Verwaltungsgerichtshof Frankfurt eingereicht. Das Urteil hat aber verdächtig lange auf sich warten lassen. Das VG Frankfurt hat in unserem Sinne geurteilt, das bedeutet, dass die Parole „From the river …“ aus den Auflagen entfernt wurde. Als Begründung wird u.a. angeführt:

„Gewichtige Gründe sprechen dafür, dass die denkbar weitgefasste Verfügung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat jedenfalls hinsichtlich der Parole „From the river to the sea“ aufgrund der Anknüpfung an den Inhalt einer politisch unliebsamen Meinungsäußerung mit Art. 5 Abs. 1, insbesondere Satz 3, Abs. 2 GG unvereinbar ist und der staatlichen Neutralitätspflicht nicht genügt, entgegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG auf politische Anschauungen zielt und sich die Verfügung vom 2. November 2023 daher als teilnichtig darstellen könnte. Eine geltungserhaltende Reduktion etwa auf Fälle mit eindeutigem HAMAS-Bezug erscheint schon deshalb erforderlich, als der im Bundesanzeiger vom 2. November 2023 allein bekanntgemachte verfügende Teil unter der Nummer 3 „Kennzeichen der HAMAS“ anführt, indes methodisch fraglich, als dort eine nicht auf den HAMAS-Bezug eingrenzte Formulierung verwendet wird und sich auch in der angegriffenen Verfügung keine darüberhinausgehende Begründung findet, die ein entsprechendes Verständnis zuließe.“

Gleichzeitig hat die Stadt Frankfurt mich als Versammlungsleiter abgesetzt und von der Versammlung ausgeschlossen. Dies wird damit begründet, ich stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Das muss man sich mal verdeutlichen, was das bedeutet. Ich werde massiv in der Ausübung meiner Grundrechte behindert, mir wird verboten mich zu versammeln und eine ERLAUBTE Demonstration zu leiten. Ich habe dagegen Klage eingereicht und werde werde aller Wahrscheinlichkeit nach auch Recht bekommen und an der Versammlung teilnehmen können.

Auf diesen Schritt möchte ich kurz eingehen, da er besonders interessant ist. Gestern hat das hessische Innenministerium eine Aufforderung an die Stadt Frankfurt gesendet, mich als Versammlungsleiter abzusetzen und von der Versammlung auszuschließen. Die einzige Begründung ist, dass ich als Person angeblich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Wieso soll ich das tun? In der Begründung des hessischen Innenministeriums steht, ich hätte angeblich auf einer Demonstration am 24.02. in Mannheim den Spruch „From the river to the sea…“ in das Mikrofon gesagt. Dies würde der Polizeibericht der Demonstration wiedergeben. Nun ist es so, dass die Polizei Mannheim entweder ihre Arbeit nicht richtig gemacht hat oder dreist lügt. Beides ist möglich. Ja, ich war auf der Demonstration am 24.02.24 in Mannheim und habe ein einziges Mal das Mikrofon in die Hand genommen, allerdings zum Schluss als ich eine Rede gehalten habe. Diese Rede ist öffentlich auf Instagram zu sehen (Link). Dort kann jeder hören, was ich sage. Der Spruch „From the river …“ ist nicht dabei. Somit ist der Polizeibericht aus Mannheim und dadurch auch die Argumentation des hessischen Innenministeriums hinfällig.

Ein weiteres Argument, dass das hessische Innenministerium aufführt, weshalb ich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen soll, ist, dass ich die Kundgebung unter dem Motto „From the river to   the sea – Palestine will be free“ angemeldet habe und laut Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums der Spruch mit der Hamas oder Samidoun in Verbindung gebracht werden soll.

Nun ist es so, dass die Argumentation in der Verbotsverfügung juristisch haltlos ist, dessen ist sich das hessische Innenministerium genauso bewusst wie das VG Frankfurt. Das Urteil des VG Frankfurt bestätigt dies. Wieso ist die Argumentation der Verbotsverfügung haltlos? Weil der Spruch a) älter ist als die Organisationen, die in der Verbotsverfügung aufgeführt werden, b) der Spruch vielseitig interpretiert werden kann (siehe meine vorherigen Posts, der Artikel der Süddeutschen Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/politik/meinungsfreiheit-deutschland-krieg-in-gaza-1.6403895?reduced=true), sowie zahlreiche internationale Gerichtsentscheidungen aus Tschechien, Holland, Belgien, der Schweiz und der USA (siehe Quellen).

Die hessischen Behörden springen im Dreieck, werden nervös und versuchen mit lächerlichen Methoden, ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht abzuwenden. Wir sehen uns vor Gericht!

Das Eintreten für die Freiheit von Palästina, für das Ende von Besatzung, Vertreibung und Völkermord ist keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die Einschränkung demokratischer Rechte gefährdet aber tatsächlich die Sicherheit der Bevölkerung, öffnet sie doch Tür und Tor für Willkür der Behörden. Es ist unser urdemokratisches Recht, für Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit auf die Straße zu gehen.

Ich werde euch weiter auf dem Laufenden halten.

From the river to the sea – Palestine will be free!

Quellen

Tschechien:

https://www.ceska-justice.cz/2023/12/zruseni-prosincove-demonstrace-na-podporu-palestiny-bylo-nezakonne-rozhodl-soud/?fbclid=IwAR1U66BCHIcIgLt0P0CXDb2aR0CfV2BHOARdmYVvs1519Y1FjKkB3yhw-UA

Belgien:

https://www.rtbf.be/article/from-the-river-to-the-sea-ce-slogan-brandi-lors-des-manifestations-en-soutien-a-la-palestine-fait-debat-11306386

Holland:

https://uitspraken.rechtspraak.nl/details?id=ECLI:NL:GHAMS:2023:2271

Frank van der Linde auf X: „Binnen een artikel 12 procedure heeft het @HofAmsterdam bepaald dat o.a. de oproep „From the river to the sea Palestine shall be free“ niet strafbaar is. Mooi. Zou ook redelijk absurd zijn als het wel strafbaar zou zijn geweest, maar goed, je weet nooit tegenwoordig. Graag RT! https://t.co/adqNCdVzaE“ / X (twitter.com)

Schweiz:

Basler Staatsanwaltschaft: «From the river to the sea» ist nicht strafbar (nzz.ch)

Antisemitismus: Pro-palästinensische «From the river to the sea»-Parole ist nicht strafbar | Beobachter

UPDATE 18. März: Die Absurden Auflagen der Polizei – Kundgebung erlaubt, Spruch verboten. Wir spiegeln die Stellungnahme des Anmelders zu den Auflagen:

Die gesamte Auflage 10 besagt: „Die Aussagen ‚Juden Kindermörder’ und ‚From the river to the sea’ sind in mündlicher und schriftlicher Form in jeglicher Sprache untersagt. Der Versammlungsleiter hat Personen, die gröblich gegen diese Beschränkung verstoßen zum Verlassen der Versammlung aufzufordern.“ Die Beschränkungsverfügung ist total absurd. Während die Versammlungsbehörder der Stadt Frankfurt den Spruch „From the river…“ in den Auflagen verbietet, erlaubt sie gleichzeitig die Kundgebung „From the river to the sea – Palestine will be free. Für ein freies Palästina für ALLE Menschen“.

Bei einer Kundgebung mit dem Motto „From the river to the sea..“ ist es verboten, diesen Spruch mündlich oder schriftlich zu tätigen. Wie absurd ist das denn bitte? Das macht überhaupt keinen Sinn und zeigt, auf was für einer dünnen und haltlosen Basis die Begründung der Stadt Frankfurt für das angebliche Verbot des Spruchs „from the river…“ steht.

Eine weitere Absurdität ist es, dass die Auflage 10 den Spruch „Juden Kindermörder“ mit „From the River to the sea..“ gleichzusetzen versucht. Wie bereits in dem vorherigen Post beschrieben, kann der Spruch „from the river…“ vielseitig, und sogar aus zionistischer Sicht interpretiert werden, wie das Beispiel der zionistischen Likud Partei zeigt. Der Spruch „Juden Kindermörder“ ist klar antisemitisch, was beim Spruch „from the river…“ nicht der Fall ist. Auch ist die Forderung nach einer Einstaatenlösung für alle Palästinenser wie vor 1948 nicht antisemitisch, da bereits vor der Staatsgründung Israels Juden, Christen und Muslime Teil des palästinensischen Volkes waren und immer noch sind.

Die Stadt Frankfurt ist hilflos und kann sich nur mit absurden Auflagen behelfen, die keiner Rechtsgrundlage standhalten werden können.

Kommt alle am Freitag, den 22.03 um 20:30 zur Hauptwache und lasst uns alle gemeinsam das Motto der Kundgebung mündlich und schriftlich Lautstark und stolz nach außen tragen. From the river to the sea – Palestine will be free. Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!


Warum ist es wichtig für die Entkriminalisierung des Spruchs „From the river to the See – Palestine will be free“ zu kämpfen?

Die Bundesregierung hat den Spruch „From the River to the sea – Palestine will be free“ verboten, damit eine bestimmte Position zu Israel/Palästina verunmöglicht wird. Es geht um die offene Infragestellung der israelischen Besatzungsmacht, aufgrund seines siedlerkolonialen und rassistischen Charakters. Über das Verbot dieses Spruches soll die Existenz der Kolonisierung, Besatzung und Apartheid Palästinas normalisiert und unangreifbar gemacht werden. Dabei wird bewusst die zionistische Besatzung Palästinas vertuscht, die vom Fluss bis zum Meer geht. Es wird so getan, als würden die Palästinenser den Israelis etwas wegnehmen, obwohl es die Zionisten waren, die den Palästinensern 1948 einen Großteil ihres Landes gestohlen haben. Letztlich geht es darum, die Existenz Palästinas als Nation zu negieren und den Befreiungskampf des palästinensischen Volkes gegen die gewaltsame Kolonisierung und ihre Vertreibung zu diffamieren und zu kriminalisieren. 

Über das Verbot des Spruchs, soll eine Position kriminalisiert werden, nach der koloniale Besatzung, -Besiedlung und -Vertreibung kein Existenzrecht hat. Diese Dinge sind fest in der Gründung der zionistischen Besatzung  verankert, welche sich in der Nakba (arabisch: Katastrophe) 1948 und der darauffolgenden Besatzung ganz Palästinas und darüber hinaus Teile von Syrien manifestieren.

Die Bundesregierung kriminalisiert den Spruch, indem sie ihn mit sogenannten Terrororganisationen in Verbindung bringt. So wäre eine Forderung nach einem Ende der Besatzung Palästinas in den Grenzen vor 1948 eine terroristische Forderung. So soll jeglicher Widerstand, unabhängig von Hamas, PIJ, PFLP, DLFP, etc. als Terror gelabelt werden. Die Strategie ist, den legalen Rahmen der politischen Positionen zu Palästina abzustecken und den Diskurs darüber zu bestimmen. 

Unser Ziel ist es, den Spruch „From the River to the sea – Palestine will be free“ zu entkriminalisieren. Wir wollen den Spruch auf Demonstrationen, auf Schildern, auf Bannern und in unseren Reden frei sagen können. Das ist unser grundlegendes Recht auf Meinungsfreiheit. 

Was genau aber meint der Spruch FTRTTS – PWBF eigentlich?

Es gibt verschiedene Deutungen dieses Spruchs. Dies macht das Vorgehen der Bundesregierung absurd, die versucht den Spruch einer bestimmten Gruppe zuzuordnen. Ein freies Palästina vom Fluss bis zum Meer kann unterschiedlich interpretiert werden und reicht von einer zionistischen Ein-Staatenlösung, also ein Großisrael ohne Palästinenser, über die Zwei-Staatenlösung in Bezug auf die gleichen Rechte für Palästinenser in den Gebieten die 1967 von Israel völkerrechtswidrig besetzt wurde, bis hin zu einer Ein-Staatenlösung wie vor 1948, indem alle Menschen aller Religionen friedlich zusammenleben können. 

Die zionistische Likud-Partei schreibt in ihrem Wahldokument von 1977: “The right of the Jewish people and to the land of Israel is eternal and indisputable and is linked with the right to security and peace; therefore, Judea and Samaria will not be handed to any foreign administration; between the Sea and the Jordan there will only be Israel sovereignty.”[1]Auch weitere israelische Politiker und Historiker haben den Spruch mit dieser Interpretation genutzt.[2]

Der Spruch kann auch als Befreiung von der Besatzung in den Gebieten von 1967 sowie der israelischen Apartheid gesehen werden, durch die sich dem israelischen Staate heute definiert, weil in ihm für Juden und palästinensische Araber unterschiedliche Gesetze gelten.

Der Spruch kann als Ein-Staatenlösung im Sinne der PLO-Charta[3] von 1967 interpretiert werden, nach der alle Menschen, die vor 1948 in Palästina gelebt haben, als Palästinenser und entsprechend als Staatsbürger des gemeinsamen Staates anerkannt werden. Die Charta fordert ein Land für alle vor 1948 in Palästina lebenden Menschen, egal welcher Religion. Das bedeutet, dass auch die damals erst zugewanderten Siedler, die vor allem aus Europa kamen, als Palästinenser verstanden und akzeptiert wurden, nicht aber jene, die nach 1948 mit Hilfe von Gewalt das Land der Palästinenser an sich nahmen. Wenn auch vor 1948 nur durch ökonomische und auch militärische Unterstützung der Imperialisten, vor allem GB, die zionistische Besiedlung durchgesetzt wurde.

Es wird Zeit, dass auch in Deutschland der Spruch entkriminalisiert wird. Sowohl in den Niederlanden[4], als auch in Tschechien[5] ist es schon längst erlaubt, öffentlich ein freies Palästina vom Fluss bis zum Meer zu fordern. In den USA wird der Spruch auf allen Demonstrationen gerufen.

Deswegen kämpfen wir für die Entkriminalisierung dieses Spruchs.

From the river to the sea – Palestine will be free!


[1] https://www.jewishvirtuallibrary.org/original-party-platform-of-the-likud-party

[2] https://www.timesofisrael.com/from-the-river-to-the-sea-the-slogan-that-led-to-rashida-tlaibs-censure-explained/

[3] https://bildungsbaustein-israel.de/wp-content/uploads/2022/10/Charta-der-PLO.pdf

[4] https://elsc.support/news/victory-from-the-river-to-the-sea-is-protected-speech-dutch-court-rules

[5] https://ism-czech.org/2024/01/06/czech-court-recognizes-the-legitimacy-of-the-slogan-from-the-river-to-the-sea-palestine-will-be-free/

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