Wenn Antifaschisten zu Nazis gemacht und die Staatsräson Gesetz werden soll

Themen: Deutscher Imperialismus, Repression

Solche Forderungen sollen laut Gesetzesentwurf in Zukunft mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. (Montecruz Foto, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons)

von Franzi Stein und Noel Bamen

Die Herrschenden in der BRD haben ein Problem: Sie schaffen es nicht, den Protest gegen den Völkermord in Palästina von den Straßen zu bekommen – weder durch Polizeigewalt oder juristische Repression noch durch Integrations- und Spaltungsversuche oder mediale Hetzkampagnen. Daher muss ein neues Repressionsmittel her: Das Land Hessen hat dazu einen Gesetzesantrag verfasst, dem zufolge die Leugnung des „Existenzrechts Israels“ künftig mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldbuße bestraft werden soll. Dass das Gesetz aus Hessen kommt, wo die Palästinabewegung immer wieder Erfolge vor Gericht erzielt und die Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ deshalb derzeit nicht unterdrückt und geahndet wird, ist so wenig Zufall wie die Tatsache, dass es am 8. Mai, dem 81. Jahrestag der Befreiung Europas vom Faschismus, im Bundesrat diskutiert werden soll.

Staatsräson per Gesetz

Der Gesetzesentwurf legt auf 19 Seiten Ausgangsproblem, Lösung und Mittel aus Sicht der Herrschenden dar und ist deutsche Staatsräson in Kompaktform. Argumentativer Ausgangspunkt ist der „Terrorangriff“ der Hamas vom 7. Oktober 2023, auf den die israelische Besatzungsmacht reagierte, indem sie Terroristen bombardiert“ habe. Indem das Papier konstatiert, dass das „Leid der Zivilbevölkerung als Folge des Krieges sehr groß“ sei, bagatellisiert es mit einem einzigen Halbsatz den am besten dokumentierten Völkermord der Menschheitsgeschichte. Zugleich wird das Kernproblem der Herrschenden benannt, nämlich dass „viele Menschen in Deutschland friedlich gegen den Krieg und das Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung“ demonstrierten.1 Als hätte man diese friedlichen Proteste nicht drei Jahre lang kriminalisiert, zensiert, verboten und mit Gewalt zu unterdrücken versucht, werden sie als grundsätzlich legitim dargestellt, wogegen jedoch diffuse andere Kräfte das „Existenzrecht Israels“, u. a. mit Parolen wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“, leugneten. Beklagt wird, dass die bereits zur Verfügung stehenden strafrechtlichen Instrumente, wie die Paragraphen 86 („Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“) und 130 („Volksverhetzung“) Strafgesetzbuch (StGB), nicht ausreichten, um gegen diese Kräfte vorzugehen. Hier müsse Abhilfe geschaffen werden.

Problem dabei ist lediglich das Recht auf Meinungsfreiheit, dessen man sich jedoch mittels eines juristischen Kniffs entledigen will: Eine verfassungskonforme Einschränkung der Meinungsfreiheit kann nämlich nur dann stattfinden, wenn es darum geht,„die propagandistische Befürwortung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft von 1933 bis 1945“ zu verhindern.2 Dies besagt der sogenannte Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2009, in dessen Zusammenhang die bis dahin jährlich stattfindenden Neonazi-Aufmärsche in Gedenken an den Nazi-Funktionär Rudolf Heß verboten wurden.3 Die Bezugnahme auf dieses Urteil ist juristische Taktik und zeigt deutlich, welche Richtung die politische Argumentation einschlägt: Menschen, die gegen Völkermord, Apartheid und Siedlerkolonialismus demonstrieren, werden in eine Ecke mit den deutschen Faschisten gestellt. Und so zieht der Gesetzesentwurf auch ganz konkret eine Linie von Antizionisten, die Forderungen wie „Free Palestine from german guilt“ erheben, bis hin zu eliminatorischen Antisemiten, die auf die „‚Ausmerzung des Juden‘ als Quelle globaler Übel“ zielen.4

Laut BRD-Staatsräson ist Israel die einzig legitime Schlussfolgerung aus dem Verbrechen des Völkermords an den europäischen Juden; ebenso ist Israel laut Gesetzesentwurf „untrennbar“ mit dem Holocaust verknüpft. Dass der zionistische Kolonialismus lange vor dem Holocaust im Gange war, dass Zionisten punktuell selbst mit den Nazis kollaborierten und dass ihnen ihr Siedlungsprojekt erklärtermaßen wichtiger war als die Rettung der europäischen Juden, wird ausgeblendet.5 Genauso wie die Tatsache, dass Israel von Anfang an als Vorposten des Imperialismus in Asien dienen sollte. Einwände gegen die Staatsräson, wie dass die Gleichsetzung von Zionismus und Judentum unzulässig und im Kern selbst antisemitisch ist, dass eine Besatzungsmacht im dauerhaften Kriegszustand keinen „Schutzraum“ darstellen kann, dass es im Völkerrecht grundsätzlich kein „Existenzrecht“ für Staaten gibt, und dass neue Vertreibung und Genozid niemals die Schlussfolgerungen aus einem begangenen Völkermord sein dürfen, sind unzulässig. Gegen all jene, die Widerspruch erheben, wird schon jetzt vorgegangen: Holocaust-Überlebende und deren Nachkommen, die das zionistische Siedlerprojekt ablehnen, werden als „selbsthassende Juden“ diffamiert, während Organisationen wie der Jüdischen Stimme die Konten gesperrt oder Gedenkveranstaltungen, wie dieses Jahr in Buchenwald, verboten werden.

Die Gleichsetzung von Israel bzw. Zionismus mit dem Judentum sowie die Manifestation Israels als der einzig möglichen Schlussfolgerung aus dem Holocaust bilden die argumentative Basis für das vorgeschlagene Gesetz: Wer die von der BRD erhobene Staatsräson ablehnt, müsse laut Gesetzesentwurf im Umkehrschluss auch ihren Ausgangspunkt, also den Holocaust, leugnen oder zumindest relativieren und werde damit selbst mittels „Umwegkommunikation“ zum Befürworter dieser Verbrechen, also zum Nazi. Das liest sich dann so: „Mag sich der Leugnende auch vordergründig vom Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden distanzieren, so macht er sich durch die Verneinung völkerrechtlicher Legitimität des Staates Israel in der Sache mit der Verharmlosung des Menschheitsverbrechens gemein.“6

Spätestens hier muss einem schwindelig werden, doch es geht noch weiter: Milliarden Menschen weltweit, darunter zahlreiche Juden, werden nicht nur zu Nazis und Antisemiten gemacht, indem sie die von der BRD gezogenen Schlussfolgerungen aus dem Holocaust – nämlich die Unterstützung von Krieg und Genozid – ablehnen, sondern sie werden auch in eine direkte Kontinuität zur deutschen faschistischen Außenpolitik gestellt. Diese habe schließlich laut Gesetzesentwurf ebenfalls die Existenz eines „jüdischen Staates“ abgelehnt. Einerseits verschweigt der Text die Tatsache, dass die Nazis durch das Ha’avara-Abkommen mit den Zionisten die Flucht von Juden sogar nach Palästina gelenkt haben. Andererseits wird an dieser Stelle einfach darüber hinweggegangen, dass die Nazis nicht nur einen „jüdischen Staat“ ablehnten, sondern auf eine physische Vernichtung des Judentums setzten – eine tatsächliche Relativierung des Holocaust! Es wird ein oberflächlicher Vergleich auf Grundlage ähnlicher Worte bemüht, ohne Berücksichtigung der jeweiligen Argumentationen, die sich diametral gegenüberstehen: So werden Antizionisten, die die Gleichsetzung von Zionismus beziehungsweise Israel und Judentum sowie Rassismus, Faschismus und Kolonialismus ablehnen, in eine Linie mit der Vernichtungspolitik der Nazis gestellt. Dabei sollte man nie vergessen: Diese Konstruktion wird von einem Staat bemüht, der in seinem aktuellen Kriegskurs gegen Russland in Wort und Inhalt an die faschistische Eroberungspolitik Richtung Osten anknüpft und sich damit tatsächlich in die Kontinuität der Außenpolitik der Nazis stellt.

Gegen Antifaschisten, Kommunisten und Antizionisten

Das darf nicht verwundern, wenn man sich die Geschichte und den Charakter der BRD vergegenwärtigt. Es handelt sich um einen Staat, der nach 1945 Faschisten mit dem Wiederaufbau betraute und den Zionismus als „Ersatz-Antifaschismus“ wählte. Ein Staat, der sich als NATO-Rammbock Richtung Osten aufrüsten ließ und Kommunisten verfolgte, um den Kapitalismus, die Grundlage des Faschismus, zu schützen. Ein Staat, dessen DNA schon immer aus Antikommunismus, Militarismus und Imperialismus bestand; der den Neofaschismus im eigenen Gebiet hofierte und nach Ostdeutschland exportierte, der Neonazi-Terrornetzwerke wie den NSU päppelte und der Menschen auf Grundlage ihrer Herkunft, Hautfarbe, Nationalität oder Religion einsperrt, abschiebt und ermordet.

All dies zeigt, dass es der BRD nie darum ging, grundsätzlich gegen Faschisten vorzugehen – und dies soll auch nicht mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf passieren. Stattdessen geht es um das Festschreiben der deutschen Staatsräson im Recht. Die Staatsräson dient der Legitimierung der BRD und ihrer Politik: Waffen für den Völkermord, Repression gegen Antifaschisten und Kriegsgegner sowie Aufrüstung zum nächsten Krieg gegen Russland. Durch den Gesetzesentwurf soll diesen politischen Leitlinien Gesetzescharakter verliehen werden, um ihre autoritäre Durchsetzung zu erleichtern.

Auch wenn die Verabschiedung des Gesetzes zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Experten bezweifelt wird,7 müssen wir davon ausgehen, dass dieser Vorstoß dazu dient, den Weg für künftige Versuche zu bereiten. Zugleich ist die Initiative aber auch Ausdruck einer Schwäche der Herrschenden: Der BRD fällt es immer schwerer, ihre imperialistische Kriegspolitik zu legitimieren, denn immer mehr Menschen hinterfragen die Staatsräson. Der Gesetzesentwurf zeigt deutlich, wen die BRD als ihren Feind betrachtet: Internationalisten, Antifaschisten, Kommunisten und Antizionisten. Diese sind aus Sicht der BRD ein Problem, denn sie untergraben die Selbstdarstellung und Selbstlegitimierung dieses Staates. Sie verweisen auf die faschistische und kriegerische Kontinuität der Bundesrepublik, zeigen die Zusammenhänge zwischen Kapitalismus, Faschismus, und Kolonialismus auf und halten die einzig richtige Schlussfolgerung aus den Verbrechen der Nazis hoch: Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus, nie wieder Völkermord!

Die Kräfte, die schon einmal in der Geschichte störten und dafür als erste in den Konzentrationslagern gefoltert und ermordet wurden, stören auch heute noch in einem Staat, der Völkermorde unterstützt und zum großen Krieg aufrüstet. Doch die Geschichte, und gerade der 8. Mai, lehren: Antifaschismus kann man nicht verbieten. Unser Widerstand kann ihre Unterdrückungspolitik brechen und wir dürfen nicht ruhen, bis wir den Faschismus mit seinen Wurzeln endgültig vernichtet und eine neue Welt des Friedens und der Freiheit aufgebaut haben.

1 https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0227-26.pdf

2 Ebd.

3 https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv124300.html

4 https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0227-26.pdf

5 https://www.youtube.com/watch?v=YkB1khPGBbs

6 https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0227-26.pdf

7 Siehe hierzu LTO, Verfassungsblock und Junge Welt.